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- Veröffentlicht am Mittwoch, 14. August 2013 10:22
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Bitte beachten Sie: Sie befinden sich hier auf der Seite des
Fördervereines zur Gründung einer Pflegekammer in Niedersachsen e.V.,
nicht des Errichtungsausschusses.
Hier finden Sie die Kontaktdaten des Errichtungsausschusses Pflegekammer Niedersachsen: Marienstr. 3, 30171 Hannover Tel.: 0511 920930- 949, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Es soll nicht länger über die Pflegeberufe ohne die Pflegeberufe geredet und entschieden werden.
Unser Förderverein will die Heilberufe der Pflege (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) als maßgebliche Kraft in Gesellschaft und Politik durchsetzen. Dies bedeutet:
Selbstbestimmung | in innerberuflichen Angelegenheiten, z. B. Fort- und Weiterbildung, beruflich fachliche Qualität, berufsethische Grundsätze. | |
Mitbestimmung | in allen Angelegenheiten, die die Pflegeberufe betreffen, z. B. Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren, Beteiligung in der Selbstverwaltung des Gesundheits-, Sozial- und Pflegewesens. | |
Anerkennung | in der Gesellschaft als tragende Profession im Gesundheits- und Pflegewesen, z. B. Vertretung der Gesamtheit der Pflegeberufe in der Öffentlichkeit, Bereitstellung von Gutachtern und Sachverständigen, Schiedsstelle. |
31.1.2018 Der Zeitplan der Kammerwahl verschiebt sich.
Rückmeldungen mit Meldebogen und Berufsurkunde bis
zum 15.2.2018 noch möglich
Aufgrund vieler Rückfragen hat der Errichtungsausschuss beschlossen , die Schließung des Wählerverzeichnisses auf den 15.2.2018 festzusetzen.
Viele interessierte KollegInnen, die gerne an der Wahl teilnehmen möchten , haben noch die Möglichkeit in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.
November 2017
Auszug aus der Koalitionsvereinbarung zu " Pflege"
zwischen der Sozialdemokratischer Partei Deutschlands (SPD) Landesverband Niedersachsen und der Christlich - Demokratischen Union (CDU) in Niedersachsen
18.Wahlperiode
........Die Landespflegelammer befindet sich in der gesetzlich vorgesehenen Vorbereitungs - und Umsetzungsphase für die im März 2018 anstehenden Kammerwahlen. Zur Hälte der Legislaturperiode evaluieren wir die Wirkungen und die Organisation der Pflegekammer.
Was daraus folgert lesen Sie bitte weiter unter " Nachrichten"
Offener Brief an die CDU und FDP KandidatInnen zur
Landtagswahl am 15.10.2917
Sehr geehrte KandidatInnen,
der Vorstand und alle Mitglieder des Fördervereines haben die Entscheidung des Landtages am 12.12.2016 pro Pflegekammergesetz begrüßt.
Wir haben in den vergangenen Jahren in vielen Einrichtungen der stationären Pflege,Krankenhäusern,Ausbildungsstätten und ambulanten Pflegediensten die Erfahrung gemacht,dass bei den Pflegenden,nach sachlicher Information,was die Kammer leisten kann,eine große Zustimmung der Berufsgruppe stattfindet.
Natürlich wird von einigen die Pflichtmitgliedschaft zunächst kritisch betrachtet.Bei entsprechender Erläuterung wird schnell deutlich,dass es keine Alternative zur Pflegekammer gibt, da nur sie die mandatierte Vertretung der Pflege ist,die die Fachlichkeit und Bedeutung im Behandlungs- und Genesungsprozess für alle Arbeitsfelder in der Pflege entwickeln kann.Sie wird Einfluss auf politische Entscheidungsträger, sowie Kosten- und Leistungsträger nehmen.
Der Status qou hat uns dahin gebracht ,wo wir jetzt in der pflegerischen Arbeitswelt und der Versorgung der Bevölkerung stehen.
Immer noch wird uns vermittelt, dass die Pflege ein schwerer Beruf ist und Anerkennung verdient,auf die tatsächliche Umsetzung warten wir seit 20 Jahren.
Pflichtmitgliedschaft - Majoritätsprinzip
Nur in einer demokratisch gewählten Kammer können sich alle Pflegenden mit ihrer Stimme einbringen.Theoretisch kann jeder Berufsverband einen anderen Standpunkt vertreten und für seine Mitglieder Entscheidungen treffen, z.B. Berufsordnungen.
Die Kammer ist die Stimme der Pflege, mit konsentierten Aussagen und Forderungen an die Entscheider in Politik und Wirtschaft,daher muss es eine Pflichtmitgliedschaft geben, wie in Rheinland-Pfalz und schleswig-Holstein.
Pflichtbeitrag-Wer die Musik bezahlt,bestimmt,was gespielt wird
Nur wenn die Berufsgruppe finanziell unabhängig von Landesregierungen ist, kann sie in Eigenverantwortung handeln.Jeder, der mitfinanziert ,wird über kurz oder lang auch mitbestimmen wollen.Das haben wir jahrelang erlebt und würde die Fremdbestimmung weiter festschreiben.Der Pflegering ,wie in Bayern, ist daher keine Alternative.
Dort sind Arbeitgeberverbände und einzelne Pflegekräfte Mitglieder,die sich gegen die Arbeitgeberlobby nicht durchsetzen können.
Es klingt zunächst verlockend,freiwilliges Mitglied zu sein und nichts bezahlen zu müssen,aber eine Selbstverwaltung sieht anders aus.Wir haben ständig erfahren,wie unsere Interessen und Forderungen in der Vergangenheit,außer in schönen Sonntagsreden, nicht anerkannt und umgesetzt wurden.
Zudem ist der Pflegering auch noch von der jeweiligen Haushaltslage des Landes, z.B. Bayern, abhängig.
Die Abhängigkeit und Pseudoselbstverwaltung hilft uns nicht weiter.
Wir können Sie nur bitten,Ihre Haltung zu überdenken und in einen Dialog mit uns zu treten.
Häufig stellen wir fest, dass Themen, die schon lange abgeklärt sind, von Gegnern immer wiederals Argument auf den Tisch kommen,z.B. eine eigene Altersversorgung. Tatsache ist, das die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht von neuen Kammermitgliedern, bei einer Kammergründung nach dem 31.12.1994 laut SGB 6, § 6, nicht mehr möglich ist.
Es ist also nur ein Scheinargument.
Für Gespräche und Fragen stehen wir jeder Zeit zur Verfügung
Monika Skibicki
Präsidentin des Fördervereines
Wie ist der Stand?
- 27.03.2017: Konstituierende Sitzung des berufenen Errichtungsausschusses der Pflegekammer Niedersachsen. Dem Errichtungsausschuss gehören 20 Mitglieder und 20 stellvertretende Mitglieder an, die auschließlich aus den drei Pflegeberufen Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege stammen.
Wir
01.01.2017:
Das Kammergesetz über die Heilberufe in der Pflege tritt in Kraft.
- 12.12.2016: Mit den Stimmen der SPD Fraktion und der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen und gegen die Stimmen der CDU und FDP beschließt der Landtag das Gesetz über die Pflegekammer Niedersachsen.
- 17.03.2016:Anhörung der Verbände vor dem Sozialausschuss. Von 33 eingeladenen Verbände erscheinen 21 zur Anhörung.
- 17.02.2016: Das "Kammergesetz für die Pflegeberufe" wird im Niedersächsischen Landtag eingebracht.
- 28.07.2015: Konstituierende Sitzung der vorbereitenden Gründungskonferenz zur Pflegekammer mit Frau Ministerin Rundt vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
- Die 25 Mitglieder und 25 stellvertrende Mitglieder der Gründungskonferenz stammen aus allen Bereichen der Pflege.
- Wahl des Vorstandes
- Vorsitzende, Iris Meyenburg-Altwark, Medizinische Hochschule Hannover, Geschäftsführung Pflege;
- 1. Stellvertreterin, Monika Skibicki, Präsidentin Förderverein zur Errichtung einer Pflegekammer in Niedersachsen e.V.;
- 2. Stellvertreter, Mathias Brüggemann, Abteilungsleitung Funktionsdienst, Christliches Krankernhaus Quakenbrück.
- Auftrag: Vorbereitung von Satzungen, Meldeorndung, Wahlordnung, Raumplanung, IT-Planung, Finanz- und Haushaltsplanung, Personalplanung, Öffentlichkeitsarbeit (siehe auch www.facebook.com/...).
- 07.07.2015: Das Niedersächsische Kabinett gibt den Entwurf des Pflegekammergesetzes zur Verbandsbeteiligung frei.
- 30.01.2015: Das Sozialministerium lädt zu einem Multiplikatorentreffen ein. Auf diesem Treffen wurden die Anwesenden über die Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens und der dazu notwendigen Schritte informiert. Die Ministerialdirigentin und Abteilungsleitung Soziales und Pflege, Claudia Schröder, erklärte: "Wir lassen und nicht mehr von dem eingeschlagenen Weg abbringen."
- 2014: Das Niedersachsische Soziaministerium hat ein Eckpunktepapier "Eine Pflegkammer für Niedersachsen" vorgelegt und die Berufsgruppe der Pflegenden in mehreren Informationsveranstaltungen informiert, um sie an der Diskussion zu beteiligen.
- 2013: Ein Arbeitskreis Dialog Pflegekammer, in dem die betroffenen gesellschaftlichen Interessengruppen beteiligt wurden, hat die Voraussetzungen für die Errichtung der Pflegekammer erörtert. Unser Förderverein war durch unsere Präsidentin Monika Skibicki und Prof. Dr. Doris Schiemann vertreten.
- 2013: Eine repräsentative Befragung der Pflegenden in Niedersachsen hat ein klares Votum unserer Berufsgruppe für eine pflegerische Selbstverwaltung ergeben.
- 2012: Ein Rechtsgutachten im Auftrag der CDU/FDP Landesregierung hat die Rechtmäßigkeit der Errichtung einer Berufskammer für Pflegeberufe bestätigt.
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